Immobilie in Montenegro als Ausländer kaufen?
In Montenegro gibt es für den Immobilienkauf eine ausländische Käufer betreffende gesetzliche Bestimmung von großer Bedeutung. Gemäß der montenegrinischen Gesetzeslage kann ein Ausländer zwar Eigentum an Immobilien erwerben, jedoch bleibt der Kauf landwirtschaftlicher Flächen und Waldstücke ausschließlich montenegrinischen Staatsbürgern vorbehalten. Trotzdem steht es ausländischen Firmen und Individuen frei, sowohl gewerbliche als auch Wohngrundstücke ohne größere Hindernisse zu kaufen.
Noch eine weitere entscheidende Regel ist in Bezug auf das Eigentumsrecht zu beachten. Wenn man sich dazu entschließt, in Montenegro eine Immobilie zu kaufen, wird das Eigentumsrecht im Grundbuch verzeichnet. Nach dem montenegrinischen Recht muss das durch einen Notar beurkundete Kaufvertragsdokument einem Registrierungsprozess unterzogen werden. Sobald dieser abgeschlossen ist, erhält der Käufer die offizielle Anerkennung als rechtsmäßiger Besitzer des Anwesens. Daher ist beim Erwerb jeglicher Art von Liegenschaft in Montenegro äußerste Sorgfalt und Genauigkeit geboten.
Vorteile des Immobilienbesitzes in Montenegro
Einer der bemerkenswerten Vorzüge, die mit dem Erwerb einer Liegenschaft in Montenegro einhergehen, ist die verlockende Preisgestaltung. Im Vergleich zu den meisten Staaten Europas präsentieren sich die Immobilienpreise in Montenegro um einiges günstiger, was sowohl Investoren als auch Privatkäufer anzieht. In Anbetracht des steigenden Interesses an Montenegro als Urlaubsziel kann eine Kapitalanlage in montenegrinische Immobilien besonders gewinnbringend sein - vor allem für jene, die Ferienvermietungen oder den Verkauf von Grundstücken im Visier haben.
Ein zusätzlicher Vorteil zeigt sich in der transparenten und unkomplizierten Gesetzgebung Montenegros bezüglich des Immobilienerwerbs. Ausländischen Käufern steht es offen, Eigentum auf ihren eigenen Namen zu erwerben; es besteht keine Notwendigkeit zur Gründung eines örtlichen Unternehmens zum Zwecke des Kaufs. Diese einfache Abwicklung zieht zahlreiche internationale Käufer in ihren Bann, welche den Erwerb einer montenegrinischen Immobilie ins Auge fassen.
Darüber hinaus befindet sich Montenegro auf der Liste potentieller Mitglieder der Europäischen Union – dies verleiht zusätzliches Vertrauen hinsichtlich der Stabilität des dortigen Immobilienmarktes.
Der Prozess des Immobilienkaufs in Montenegro
Die Komplexität eines erfolgreichen Immobilienerwerbs in Montenegro ist größtenteils von einem gründlichen und durchdachten Prozess abhängig. Man sollte zunächst einen detaillierten Recherche-Durchlauf einplanen, um sich über die vielfältigen zur Verfügung stehenden Immobilienoptionen zu informieren, bevor man eine fundierte Entscheidung trifft. Es besteht auch die Möglichkeit, auf das Fachwissen eines professionellen Immobilienmaklers zurückzugreifen, um Zugang zu einem erweiterten Angebotsspektrum zu erhalten.
Sobald das Objekt der Begierde ausfindig gemacht wurde, sollten potentielle Käufer nicht vernachlässigen, die rechtliche Dimension der Transaktion genauestens unter die Lupe zu nehmen. Weiterhin gilt es im Verlauf des Kaufprozesses einer Immobilie in Montenegro darauf hinzuarbeiten eine Vereinbarung mit dem Verkäufer auszuhandeln und festzuzurren. Diese sollte sämtliche relevanten Aspekte wie den vereinbarten Kaufpreis, die Größe der betreffenden Immobilie sowie deren Zustand und geplante Übergabetermine beinhalteten.
Nachdem beide Parteien ihre Unterschrift unter diese Vereinbarung gesetzt haben wird sodann mit den notwendigen administrativen Schritten fortgefahren um den Eigentumstitel auf den Käufer umschreiben lassen können. Hierbei sind selbstverständlich alle anfallenden Gebühren und Steuern pünktlich zu entrichten damit der Erwerb rechtskräftig vollzogen werden kann.
Notwendige Dokumente für den Kauf einer Immobilie in Montenegro
In einem Wirrwarr von Dokumenten und Formalitäten, die beim Kauf einer Immobilie in Montenegro zu erfüllen sind, wird deutlich, dass bestimmte Papiere unabdingbar sind. Genau genommen müssen diese vorliegen, um den komplexen Prozess reibungslos und gesetzeskonform abzuwickeln. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie eine Steuernummer aus Montenegro (PID) gehören dazu - ohne sie geht es nicht.
Ebenso unentbehrlich ist der Nachweis über die Herkunft der Geldmittel für den Immobilienerwerb. Ein Notarvertrag darf natürlich auch nicht fehlen; dieser muss sogar von einem öffentlich beglaubigten Notar in Montenegro unterzeichnet worden sein.
Doch das ist noch längst nicht alles! Sprunghaft weisen wir darauf hin: Die Eigentumsübertragung muss nachgewiesen werden! Dafür dient ein Notariell ausgestellter Eigentumsvertrag – essenziell!
Aber warte... Es gibt noch mehr: Der Auszug aus dem Grundbuch spielt ebenfalls eine zentrale Rolle! Darin sollte der aktuelle Status des Eigentums an der Immobilie bestätigt werden. Ist die betreffende Immobilie bisher noch gar nicht im Grundbuch vermerkt? Nun, dann gilt es dies zu erledigen bevor man zum Kauf schreitet.
Für Nicht-Montenegriner kommt obendrein noch ein weiteres Element ins Spiel - sie müssen ihre legale Aufenthaltsberechtigung in Montenegro belegen können!
Erwähnen sollten wir abschließend vielleicht noch: Alle diese Unterlagen müssen penibel eingereicht werden - selbstverständlich immer in Übereinstimmung mit den montenegrinischen Gesetzen und Verordnungen. Darauf wird bei diesem komplexen Prozess großen Wert gelegt!
Kosten und Gebühren beim Kauf einer Immobilie in Montenegro
Der Erwerbsprozess von Immobilien in Montenegro ist durch ein enigmatisches Gewirr von Kosten und Gebühren gekennzeichnet. Die genaue Bemessungsgrundlage dieser Ausgaben wird sowohl vom Wert des zu erwerbenden Objekts als auch von den speziellen Umständen, die jeden individuellen Kauf umgeben, bestimmt. Ein Aspekt, der in diesem komplexen Gefüge keinesfalls vernachlässigt werden sollte, sind die Notargebühren - unausweichliche Begleiterscheinungen bei der Beurkundung eines Kaufvertrags.
Diese Gebühren staffeln sich üblicherweise nach dem Preis der Immobilie und haben das Potential einen beträchtlichen Anteil an den Gesamtkosten einzunehmen. Zudem sind Käufer dazu verpflichtet eine sogenannte Immobilienerwerbssteuer abzuführen; ein finanzieller Tribut an Montenegro welcher gegenwärtig 3% des im Vertrag festgelegten Werts der Immobilie entspricht.
Wichtig ist es auch, nicht die Grunderwerbssteuern außer Acht zu lassen - ihre Höhe kann je nach Größe und Standort des Objekts variieren. Andere potentielle Kostenfallen können Maklergebühren beinhalten oder Bewertungsgebühren sowie möglicherweise Renovierungs- oder Instandhaltungskosten post Kauf.
Bild im Artikel:pexels.com
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